Kosten & Abrechnung
Für Privatversicherte und Selbstzahler
Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit über die entstehenden Kosten haben. Deshalb informiere ich Sie transparent bereits im Erstgespräch über Ablauf, Honorare und mögliche Erstattungen.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die meisten Leistungen werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Da sich der Leistungsumfang je nach Tarif unterscheidet, empfehle ich Ihnen, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung individuell mit Ihrer Versicherung zu klären. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei Bedarf gerne bei Fragen zur Erstattung oder bei der Antragstellung.
Wenn Sie die Behandlung unabhängig von einer Versicherung in Anspruch nehmen möchten, ist dies ebenfalls möglich. In diesem Fall wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, und Sie erhalten eine transparente Rechnung auf Grundlage der genannten Gebührenordnungen.
Seit dem 01.07.2024 gelten aktualisierte Abrechnungsempfehlungen, die zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern sowie dem Verband der privaten Krankenversicherungen abgestimmt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Die rechtliche Grundlage der Abrechnung können Sie hier einsehen:
Honorare
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Psychotherapeutische Sprechstunde (2 × 25 Minuten): 134,06 €
(analog GOP-Ziffer 812a) -
Therapiesitzung (50 Minuten): 134,06 € bis 167,68 €
(abhängig von der jeweiligen Sitzungsart)
Hinweis zu Terminabsagen
Ihre Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 48 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100,00 € berechnet. Dieses ist in der Regel nicht erstattungsfähig.